Die Kleingartenverwaltung weist auf eine wichtige gesetzliche Regelung hin: Das Einleiten von Fäkalien- oder Grauwasser (Abwasser) in das Erdreich ist strengstens untersagt. Dazu gehören sowohl selbstgebaute Fäkaliengruben als auch unsachgemäß betriebene Toilettenanlagen ohne Anschluss an die Kanalisation.
Wichtige Punkte:
- Verbot gilt nach § 48 WHG und § 55 ff. Landeswassergesetz Baden-Württemberg.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Ziel ist der Schutz von Grundwasser, Umwelt und Gesundheit.
- Behörden haben verstärkte Kontrollen angekündigt – bei Verstößen kann auch der Verein haftbar gemacht werden.
- Unzulässige Einrichtungen sind unverzüglich zu entfernen; zugelassene Alternativen sind z. B. mobile Toiletten mit fachgerechter Entsorgung.
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