Die Stadt Karlsruhe weist in einer aktuellen Mitteilung auf die wasserrechtlichen Hintergründe zum Verbot von Sickergruben-Toiletten hin. Hintergrund ist der Schutz des Grundwassers und der Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen.
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf Abwasser nicht ohne entsprechende Erlaubnis versickert werden, wenn dadurch die Eigenschaften des Grundwassers negativ beeinflusst werden können. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Maßnahmen so durchzuführen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Gewässer entstehen. Besonders in Wasserschutzgebieten gelten dabei strenge Vorschriften.
Die Stadt betont außerdem, dass das illegale Versickern von Abwasser ohne Vorreinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In solchen Fällen können Bußgelder verhängt und die Beseitigung der Sickergrube angeordnet werden. Unter Umständen kann sogar eine strafrechtliche Relevanz bestehen.
Zur Kontrolle dürfen Mitarbeitende der Wasserbehörde Grundstücke betreten und entsprechende Überprüfungen durchführen. Ziel der Regelungen ist der langfristige Schutz des Grundwassers sowie die Sicherstellung einer umweltgerechten Abwasserentsorgung.
[PDF] Wasserrechtliche Hintergründe für das Verbot von Sickergruben-Toiletten








