Sickergruben-Toiletten: Warum ihr Einsatz in Karlsruhe verboten ist

Die Stadt Karlsruhe weist in einer aktuellen Mitteilung auf die wasserrechtlichen Hintergründe zum Verbot von Sickergruben-Toiletten hin. Hintergrund ist der Schutz des Grundwassers und der Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen.  

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf Abwasser nicht ohne entsprechende Erlaubnis versickert werden, wenn dadurch die Eigenschaften des Grundwassers negativ beeinflusst werden können. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Maßnahmen so durchzuführen, dass keine nachteiligen Veränderungen der Gewässer entstehen. Besonders in Wasserschutzgebieten gelten dabei strenge Vorschriften.  

Die Stadt betont außerdem, dass das illegale Versickern von Abwasser ohne Vorreinigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In solchen Fällen können Bußgelder verhängt und die Beseitigung der Sickergrube angeordnet werden. Unter Umständen kann sogar eine strafrechtliche Relevanz bestehen.  

Zur Kontrolle dürfen Mitarbeitende der Wasserbehörde Grundstücke betreten und entsprechende Überprüfungen durchführen. Ziel der Regelungen ist der langfristige Schutz des Grundwassers sowie die Sicherstellung einer umweltgerechten Abwasserentsorgung.

[PDF] Wasserrechtliche Hintergründe für das Verbot von Sickergruben-Toiletten

Sperrmüll in Kleingartenanlagen: Was erlaubt ist – und was nicht

Hintergrund und Ziel der Information

Die Stadt Karlsruhe hat den Kleingartendachverband über die geltenden Regelungen zur Sperrmüllentsorgung in Kleingartenanlagen informiert. Ziel ist es, eine rechtssichere, umweltgerechte und einheitliche Abfallentsorgung sicherzustellen und illegale Ablagerungen zu vermeiden.

Was zählt als Sperrmüll?

Als Sperrmüll gelten bewegliche, sperrige Gegenstände, die nicht in die regulären Müllbehälter passen. Dazu gehören beispielsweise Möbel wie Tische, Stühle oder Schränke, Matratzen und größere Regalbretter. Nicht zum Sperrmüll zählen hingegen Kleinteile, Farben, Lacke, Bauschutt, Reifen oder Bestandteile von Gartenlauben.

Öffentliche Abholung: Nicht für Kleingärten vorgesehen

Die Stadt Karlsruhe bietet für private Haushalte einmal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllabholung an, ergänzt durch eine zusätzliche Abholung auf Abruf. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für dauerhaft genutzte private Haushalte.
Kleingartenanlagen, die nicht als Wohnhaushalte genutzt werden, sind von dieser öffentlichen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Welche Entsorgungswege sind erlaubt?

Kleingärtnerinnen und Kleingärtner müssen Sperrmüll daher eigenständig entsorgen. Zulässige Möglichkeiten sind:

  • die Anlieferung an städtische Wertstoffstationen gegen Gebühr
  • die Beauftragung privater Entsorgungsunternehmen
  • oder gemeinschaftlich organisierte Sammelaktionen durch den Kleingartenverein

Illegale Ablagerungen sind verboten

Das Ablagern von Sperrmüll auf oder rund um Kleingartenanlagen ist untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt kann in solchen Fällen eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durchführen, wobei die Kosten den Verursachern bzw. der Anlage in Rechnung gestellt werden.

Fazit

Eine korrekte Sperrmüllentsorgung in Kleingartenanlagen erfordert Planung und Eigenverantwortung. Vereine sind aufgefordert, ihre Mitglieder transparent zu informieren, um Bußgelder, Zusatzkosten und Umweltbelastungen zu vermeiden.

Verbot von Abwassereinleitungen und unzulässigen Gruben in Karlsruher Kleingärten

Die Kleingartenverwaltung weist auf eine wichtige gesetzliche Regelung hin: Das Einleiten von Fäkalien- oder Grauwasser (Abwasser) in das Erdreich ist strengstens untersagt. Dazu gehören sowohl selbstgebaute Fäkaliengruben als auch unsachgemäß betriebene Toilettenanlagen ohne Anschluss an die Kanalisation.

Wichtige Punkte:

  • Verbot gilt nach § 48 WHG und § 55 ff. Landeswassergesetz Baden-Württemberg.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
  • Ziel ist der Schutz von Grundwasser, Umwelt und Gesundheit.
  • Behörden haben verstärkte Kontrollen angekündigt – bei Verstößen kann auch der Verein haftbar gemacht werden.
  • Unzulässige Einrichtungen sind unverzüglich zu entfernen; zugelassene Alternativen sind z. B. mobile Toiletten mit fachgerechter Entsorgung.

Alle Details finden Sie hier im offiziellen Dokument

Von Solarpanel bis Pool: Die wichtigsten Gartenregeln auf einen Blick

Die Kleingartenverwaltung Karlsruhe hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das häufige Fragen und Missverständnisse klärt. Es enthält konkrete Regeln zu Solaranlagen, Pools, Pergolen, Pflegepflichten und Fahrzeugen innerhalb der Parzellen.

Kurz zusammengefasst:

  • Solaranlagen: Maximal zwei Panels, nur auf dem Laubendach, ausschließlich als Inselanlage für Eigenverbrauch.
  • Pools: Erlaubt in zulässiger Größe und Zeitraum, chemische Wasseraufbereitung verboten – nur biologisch abbaubare Mittel.
  • Pergolen: Wetterschutz nur aus Kunststoff, max. 16 m², andere Materialien unzulässig.
  • Wege: Regelmäßige Pflege des öffentlichen Weges vor der Parzelle ist Pflicht.
  • Fahrzeuge: KFZ-Anhänger, Motorroller und andere motorbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht in der Parzelle abgestellt werden.

Alle Details finden Sie hier im offiziellen Dokument

Ernteglück in der Kleingartenanlage tagweide e.V.

Spätsommer bedeutet Erntezeit – und unsere Beete liefern ab. Ein stattlicher, dunkelgrüner, gerippter Kürbis zeigt, was mit Geduld, Pflege und vielen Gießkannenmomenten möglich ist. Dazu kommt eine prall gefüllte Schüssel bunter Tomaten: von leuchtend Gelb über kräftig Rot bis hin zu tiefen, fast violetten Tönen – süß, aromatisch und direkt zum Reinbeißen.

Sommerfest im Juli 2025: Gemeinschaft, Musik und gute Laune

Im Juli 2025 hat unser Kleingartenverein tagweide e.V. sein Sommerfest gefeiert – mit über 150 gut gelaunten Gästen, Mitgliedern und Freunden. Für die Kinder gab es eine Hüpfburg, die vom ersten Moment an zum Toben eingeladen hat. Für alle war mit kühlen Getränken in allen Varianten und herzhaften, frisch gegrillten Spezialitäten vom Mangal bestens gesorgt.

Abends wurde die Tanzfläche gerockt: Ein DJ legte auf, sorgte für Stimmung und brachte das komplette Equipment selbst mit – inklusive Aufbau. So wurde bis in die späten Stunden getanzt, gelacht und geplaudert.

Zum Schluss ein herzliches Dankeschön an den Vorstand für die Planung und Organisation sowie an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die mit ihrem Einsatz dieses Fest möglich gemacht haben.

Impressionen

💧 Wasseranstellung am 08.03.2025 – Wichtige Hinweise für alle Mitglieder! 💧

Am Samstag, 08. März 2025, um 14:00 Uhr wird das Wasser angestellt.

Wir bitten alle Gartenfreunde, bis zu diesem Zeitpunkt ihre Wasseruhr korrekt (Flussrichtung beachten, siehe Pfeil an der Uhr) einzubauen. Zudem muss der eigene Absperrhahn auf Funktion geprüft und geschlossen werden.

❗ Wichtig: Wird die Wasseruhr nicht eingebaut, müssen wir davon ausgehen, dass Wasser illegal entnommen wird. Der Vorstand wird die Einbauten kontrollieren.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!

Erneuerung der Elektrik – Sicherheit für unseren Verein ⚡

Unser Stromnetz im Verein ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Im letzten Jahr kam es bereits zu Stromausfällen und Kabelbränden, die nur notdürftig repariert werden konnten.

Daher werden wir in Kürze die komplette Elektrik in den Stromkästen austauschen und erneuern. Die anfallenden Arbeitskosten übernimmt der Verein im Rahmen eines Arbeitseinsatzes.

Die Materialkosten werden auf alle Mitglieder umgelegt und belaufen sich auf ca. 60 € pro Garten.

Wichtige Informationen zu den Änderungen der AXA-Versicherung

Der Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg informiert in diesem Schreiben über wichtige Änderungen bei der AXA-Versicherung. Künftig liegt die Mindestversicherungssumme bei 10.000 Euro, da viele Kleingartenparzellen aufgrund von Unterversicherung nicht ausreichend geschützt waren.

Versicherungen mit niedrigeren Summen werden automatisch angepasst. Zudem wird eine Feuerversicherung für alle Parzellen verpflichtend. Besonders wird die FED-Versicherung empfohlen, da sie besonders günstige Konditionen bietet.

Der Abschluss der Versicherung wird für aktuell unversicherte Parzellen zwar nicht sofort verpflichtend, aber dringend empfohlen.

Arbeitseinsätze 2024

Es stehen mehrere wichtige Arbeitseinsätze im Kleingartenverein an, bei denen die Unterstützung der Mitglieder gefragt ist.

Unter anderem müssen Vereinswege mit Splitt neu verteilt und geebnet werden, der Außenzaun soll erneuert werden, und auch die Terrasse des Vereinsheims wird saniert. Zudem wird es regelmäßige Arbeiten zur Pflege des Außengeländes sowie des Vereinsheims geben.

Alle Helferinnen und Helfer sind eingeladen, sich aktiv an diesen Projekten zu beteiligen, um den Garten in einem guten Zustand zu halten. Ansprechpartner für die Einsätze ist David Berggötz.