Die Kleingartenverwaltung Karlsruhe hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das häufige Fragen und Missverständnisse klärt. Es enthält konkrete Regeln zu Solaranlagen, Pools, Pergolen, Pflegepflichten und Fahrzeugen innerhalb der Parzellen.
Kurz zusammengefasst:
- Solaranlagen: Maximal zwei Panels, nur auf dem Laubendach, ausschließlich als Inselanlage für Eigenverbrauch.
- Pools: Erlaubt in zulässiger Größe und Zeitraum, chemische Wasseraufbereitung verboten – nur biologisch abbaubare Mittel.
- Pergolen: Wetterschutz nur aus Kunststoff, max. 16 m², andere Materialien unzulässig.
- Wege: Regelmäßige Pflege des öffentlichen Weges vor der Parzelle ist Pflicht.
- Fahrzeuge: KFZ-Anhänger, Motorroller und andere motorbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht in der Parzelle abgestellt werden.
Alle Details finden Sie hier im offiziellen Dokument