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Von Solarpanel bis Pool: Die wichtigsten Gartenregeln auf einen Blick

Die Kleingartenverwaltung Karlsruhe hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das häufige Fragen und Missverständnisse klärt. Es enthält konkrete Regeln zu Solaranlagen, Pools, Pergolen, Pflegepflichten und Fahrzeugen innerhalb der Parzellen.

Kurz zusammengefasst:

  • Solaranlagen: Maximal zwei Panels, nur auf dem Laubendach, ausschließlich als Inselanlage für Eigenverbrauch.
  • Pools: Erlaubt in zulässiger Größe und Zeitraum, chemische Wasseraufbereitung verboten – nur biologisch abbaubare Mittel.
  • Pergolen: Wetterschutz nur aus Kunststoff, max. 16 m², andere Materialien unzulässig.
  • Wege: Regelmäßige Pflege des öffentlichen Weges vor der Parzelle ist Pflicht.
  • Fahrzeuge: KFZ-Anhänger, Motorroller und andere motorbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht in der Parzelle abgestellt werden.

Alle Details finden Sie hier im offiziellen Dokument