Hintergrund und Ziel der Information
Die Stadt Karlsruhe hat den Kleingartendachverband über die geltenden Regelungen zur Sperrmüllentsorgung in Kleingartenanlagen informiert. Ziel ist es, eine rechtssichere, umweltgerechte und einheitliche Abfallentsorgung sicherzustellen und illegale Ablagerungen zu vermeiden.
Was zählt als Sperrmüll?
Als Sperrmüll gelten bewegliche, sperrige Gegenstände, die nicht in die regulären Müllbehälter passen. Dazu gehören beispielsweise Möbel wie Tische, Stühle oder Schränke, Matratzen und größere Regalbretter. Nicht zum Sperrmüll zählen hingegen Kleinteile, Farben, Lacke, Bauschutt, Reifen oder Bestandteile von Gartenlauben.
Öffentliche Abholung: Nicht für Kleingärten vorgesehen
Die Stadt Karlsruhe bietet für private Haushalte einmal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllabholung an, ergänzt durch eine zusätzliche Abholung auf Abruf. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für dauerhaft genutzte private Haushalte.
Kleingartenanlagen, die nicht als Wohnhaushalte genutzt werden, sind von dieser öffentlichen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Welche Entsorgungswege sind erlaubt?
Kleingärtnerinnen und Kleingärtner müssen Sperrmüll daher eigenständig entsorgen. Zulässige Möglichkeiten sind:
- die Anlieferung an städtische Wertstoffstationen gegen Gebühr
- die Beauftragung privater Entsorgungsunternehmen
- oder gemeinschaftlich organisierte Sammelaktionen durch den Kleingartenverein
Illegale Ablagerungen sind verboten
Das Ablagern von Sperrmüll auf oder rund um Kleingartenanlagen ist untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt kann in solchen Fällen eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durchführen, wobei die Kosten den Verursachern bzw. der Anlage in Rechnung gestellt werden.
Fazit
Eine korrekte Sperrmüllentsorgung in Kleingartenanlagen erfordert Planung und Eigenverantwortung. Vereine sind aufgefordert, ihre Mitglieder transparent zu informieren, um Bußgelder, Zusatzkosten und Umweltbelastungen zu vermeiden.



